Genozid und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind zwei Konzepte, die als Reaktion auf die Verbrechen der Nazis an den europäischen Juden entwickelt wurden. Hersch Lauterpacht prägte das Konzept „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ und Raphael Lemkin „Genocide“. Doch wie unterscheiden sich diese beiden Konzepte?
In der autonomen Region Xinjiang im Nordwesten Chinas leben zirka neun Millionen Uiguren. Die Uiguren gehören zu den Turkvölkern und bilden eine muslimische Minderheit in China. Sie kämpfen seit Jahrhunderten um ihre kulturelle und soziale Identität. Es kommt in Xinjiang, von den Uiguren auch Ostturkestan genannt, und dem chinesischen Festland immer wieder zu Spannungen, (islamistischen) Anschlägen, (friedlichen) Aufständen und separatistischen Bewegungen.
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(Original: „East West Street. On the Origins of Genocide and Crimes Against Humanity“)
„Rückkehr nach Lemberg“ ist ein sehr interessantes sowie aufschlussreiches Buch von Philippe Sands, in welchem die Leser*innen zwei Geschichten erzählt bekommen: einmal die persönliche Familiengeschichte von Sands‘ Verwandten vor, während und nach dem Holocaust und zum anderen die Geschichte, wie sich das internationale Recht im Kontext des Völkermords entwickelt hat und unser heutiges Verständnis von Menschenrechte geprägt hat.
Hier findet ihr eine (unvollständige) Liste mit Büchern zum Thema Völkermord. Die Liste wird regelmäßig ergänzt und wenn ihr selbst Buchtipps habt, dann sendet diese doch an kontakt@genozidblogger.de. Bücher mit einem * gibt es derzeit nur auf Englisch.
In Sri Lanka wütete fast drei Jahrzehnte lang ein brutaler Konflikt zwischen der Regierung Sri Lankas und den Liberation Tigers of Tamil Eelam (LTTE). Die letzte Phase des Krieges, welcher offiziell am 19.05.2009 mit dem Sieg der Regierung über die LTTE endete, war besonders brutal, und es stellt sich die Frage: Konstituieren die begangenen Verbrechen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder sogar Völkermord?
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Schwere Menschenrechtsverletzungen und Massenverbrechen müssen frühzeitig erkannt und verhindert werden.
Genocide Alert hat daher ein Strategiepapier für Parlamentarier erstellt, zugeschnitten auf spezifische Ausschüsse und Tätigkeitsfelder. Das Policy Paper nennt 27 konkrete Handlungsvorschläge zur Prävention von Massenverbrechen: http://www.genocide-alert.de/wp-content/uploads/2018/04/GA-Policy-Paper-Handlungsleitfaden-f%C3%BCr-Parlamentarier-zur-Pr%C3%A4vention-von-Massenverbrechen.pdf
Was können die internationale Staatengemeinschaft, einzelne Staaten und (Nicht-)Regierungsorganisationen tun, um Völkermord in Risikostaaten zu verhindern?
Das Auschwitz Institute for Peace and Reconciliation hat, basierend auf dieser Frage, ein Strategiepapier von Dr. Deborah Mayersen mit zehn praktischen und wissenschaftlich basierten Maßnahmen zur Völkermordprävention veröffentlicht: http://www.auschwitzinstitute.org/wp-content/uploads/2016/01/AIPR-Brief-Building-Resilience-to-Genocide.pdf (in english).
Gastbeitrag von Lea
Kürzlich habe ich von der Kommentarfunktion unter einem Zeitungsartikel bei Facebook Gebrauch gemacht. Dies habe ich sehr schnell bereut, als die Sprache auf den Völkermord an den Herero und Nama kam. Mir antwortete jemand, es habe keinen Völkermord an den Herero und Nama gegeben – die Deutschen hätten nicht die Intention gehabt, die ethnischen Gruppen der Herero und Nama auszulöschen und dazu sei es weiterhin auch nicht gekommen. Dies entspringt einem abstrusen historischen Verständnis. Verschiedene inhaltliche Aspekte, über die ich gerne schreiben möchte, spiegeln sich im Ansatz jedoch in der Aussage des Kommentators wider.
Foto: „Surviving Herero c1907“ von Unbekannt – Galerie Bassenge. Lizenziert unter Gemeinfrei über Wikimedia Commons
„Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.“ – Artikel 2 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
„In dieser Konvention bedeutet Völkermord eine der folgenden Handlungen, die in der Absicht begangen wird, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören: […]“ – Artikel 2 Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes
Seit Ende August 2017 begeht das myanmarische Militär Gewalttaten an der ethnischen Minderheit der Rohingya. Die UN und USA bezeichnen diese als „Ethnische Säuberung“ (lest hier, warum wir bei #Ge•no•zid•blogger diesen Begriff nicht mehr verwenden möchten). Auslöser dafür war ein koordinierter Angriff durch eine bewaffnete Gruppe aufständischer Rohingya, die sich selbst die „Arakan Rohingya Salvation Army“ (ARSA) nennt. Mehr dazu lest ihr in unserem Artikel „Myanmar – Völkermord an den Rohingya“.
Foto: Tasnim News Agency [CC BY 4.0 (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0) via Wikimedia Commons